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Wie kann ich eine Sperrfristverkürzung in Anspruch nehmen?

Wenn Sie erstmalig wegen Alkohols unter 2,0‰ auffällig geworden sind, können Sie Ihre Sperrfrist verkürzen. Sie müssen an einer verkehrspsychologischen Nachschulung teilnehmen und können dann eine Sperrfristverkürzung in Anspruch nehmen. Ob das in Ihrem Fall überhaupt in Frage kommt, entscheiden Sie am besten zusammen mit Ihrer MPU-Beraterin oder Ihrem MPU-Berater.

Zuletzt aktualisiert am 07.02.2023 von Beate Deißler.

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